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Kurze Einführung in die Fernsehgeschichte

von Thorsten Radermacher auf Basis einer Vorlesungsmitschrift des Seminars "Vom Dualen System zum interaktiven Fernsehen", Uni Siegen SS 2001

Als erstes großes Fernsehereignis gilt die Übertragung der Olympischen Spiele 1936 in die deutschen Fernsehstuben. In Amerika wurde 1939 eine Ansprache Franklin D. Roosevelts ausgestrahlt. Durch den zweiten Weltkrieg wurde die weitere Entwicklung des Fernsehens zunächst aufgehalten. Gleichwohl wurde das Fernsehprogramm von den Nazis zu Propagandazwecken gezielt eingesetzt.
Die Erkenntnis, dass Rundfunk und Presse von der Regierung zu Propagandazwecken missbraucht werden können, führte in Deutschland nach Kriegsende dazu, dass Zeitungslizenzen von den Alliierten nur an ausgesuchte Verleger vergeben wurden. Analog dazu wurde ein öffentlich-rechtliches, dezentrales Rundfunksystem nach dem Vorbild der Britischen BBC eingerichtet. Im Mittelpunkt des Interesses der Alliierten Besatzungsmächte stand die planvolle Umerziehung der Deutschen zur Demokratie. Eine Gleichschaltung der Medien, wie im Dritten Reich, sollte nie wieder möglich sein.

Am 27. November 1950 begann der NWDR (Nordwestdeutscher Rundfunk) ein Versuchsprogramm, das dreimal in der Woche ausgestrahlt wurde. Als offizieller Beginn des Deutschen Fernsehens gilt der 25. Dezember 1952. Seitdem strahlte der NWDR täglich ab 20 Uhr 2 Stunden Programm aus.

Britische Produktionen waren in der Anfangszeit die Vorbilder für das junge deutsche Fernsehen und deutsche TV-Produktionen waren häufig Adaptionen von BBC-Sendungen (z.B. Derrick/Maigret oder Panorama)

1953 wurden Rundfunkgebühren eingeführt. Seit 1954 werden auch die Regionalprogramme ausgestrahlt.

Die damaligen Programmverantwortlichen verstanden das Fernsehen in erster Linie als Bildungseinrichtung. In Folge dessen wurde der Unterhaltung ein relativ geringer Stellenwert eingeräumt. Im Mittelpunkt stand die Vermittlung guter geistiger Gaben und Information. Dieses Konzept stieß von Anfang an beim Publikum auf wenig Gegenliebe. Der erhöhten Nachfrage der Zuschauer nach Unterhaltung wurde zunächst nicht nachgegeben und es wurde in der Folge am Publikum vorbeigesendet. Als die Hersteller von Fernsehgeräten bei den Sendeanstalten protestierten (sie konnten keine TV-Geräte verkaufen) wurde als Kompromiss die erste Quizsendung ins Programm gehoben. Bei "Was bin ich?" stand aber immer noch der Bildungsgedanke stark im Vordergrund und der Moderator trat als Oberlehrer der Nation auf.

1957 gab es erstmals mehr als 1 Mio. Fernsehzuschauer was ca. 1% der Gesamtbevölkerung entspricht. Das deutsche Fernsehen sendete zu dieser Zeit bereits mehr als fünf Stunden Programm. Das Umschalten zwischen dem ersten Programm und den Regionalprogrammen dauerte in dieser Phase der Fernsehgeschichte teilweise noch 20 Minuten. Man musste sich also am Beginn eines Fernsehabends für ein Programm entscheiden, bei dem man dann auch blieb, oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Eine strategisch wichtige Veränderung gab es 1956 als der Bayerische Rundfunk zum ersten Mal eine Vorform des Werbefernsehens sendete. Es gab 6 Minuten Sendeplatz für Werbung, ein Spot dauerte in der Regel 2 Minuten und enthielt meist eine eigene Dramaturgie. Die verschiedenen Spots wurden durch optische Trenner unterbrochen, die häufig die gezeigte Werbung aufs Korn nahm (was zu Schwierigkeiten mit den Werbekunden führte).
Außerdem gab es heftige Proteste von Verlegerseite, die um ihre Werbeeinnahmen bangten.

Zu dieser Zeit finanzierte sich das Fernesehen zu 70 % aus Gebühren und zu 30 % aus der Werbung

Eine zweite wichtige Veränderung war die Einführung des zweiten Programms am 1. April 1963. Auf Initiative der Regierung Adenauer wurde das zweite deutsche Fernsehen zunächst als "Deutschland-Fernsehen" geplant (spöttisch auch: "Adenauer-Fernsehen"). Es sollte ein werbefinanziertes Fernsehen mit einem höheren Anteil an Unterhaltung sein.
Der Hintergrund für die Initiative der Regierung lag in der kritischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Man warf den Landesrundfunkanstalten vor einseitig linksorientiert zu berichten und die Interessen des Bundes zu vernachlässigen. Die CDU hoffte, dass mit dem neuen Programm der Unterhaltungsanteil im Fernsehen steigen würde und folglich weniger Kritik an der Regierung geäußert würde.
Doch die Landesprogramme weigerten sich, woraufhin die SPD-regierten Länder eine Verfassungsklage einreichten. Das Bundesverfassungsgericht verbot daraufhin im viel zitierten ersten Rundfunkurteil von 1961 das "Deutschland-Fernsehen". In der Begründung verwies das Bundesverfassungsgericht auf die Kulturhoheit der Länder. Darüber hinaus stellte es fest, dass es einen Unterschied zwischen Presse und Rundfunk gäbe. Dieser bestehe darin, dass aus technischen (Frequenzknappheit) sowie finanziellen Gründen die Anzahl der Rundfunkanbieter im Verhältnis zur Presse klein sei. Deshalb müssen im Rundfunk alle gesellschaftlich relevanten Kräfte zu Wort kommen. Aus dem Urteil geht nicht hervor, dass der Rundfunk nur öffentlich-rechtlich organisiert werden muss. Auch private Gesellschaften könnten Rundfunk veranstalten, wenn sie die Freiheit der Berichterstattung nicht einschränken.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass sich Adenauers privat-rechtliche Fernsehgesellschaft in der Hand des Staates befände und somit ein Instrument des Bundes sei. Mit der Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH hat der Bund gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen. Der Bund musste sich daraufhin aus der Rundfunkpolitik zurückziehen. Das Urteil gilt als Meilenstein auf dem Weg zur verfassungsrechtlich abgesicherten Rundfunkfreiheit.

Zwischen 1961 und 1963 wurde als Übergangslösung ein zweites ARD-Programm ausgestrahlt. Man spekulierte bei der ARD darauf, dass sie dieses Programm im Falle eines Scheiterns des ZDF-Staatsvertrages, weiterführen könne. Am 9. Juli 1962 trat dann jedoch mit der Zustimmung des Länderparlamente der ZDF-Staatsvertrag in Kraft. Am 31. März 1963 stellte die ARD ihr zweites Fernsehprogramm ein und einen Tag später startete das ZDF mit einer Ansprache des Intendanten Holzhamer. Positionierung des ZDF: Unterhaltungssender, Shows, importierte Krimis und Lebenshilfe.

1964 wurden die dritten Programme eingeführt. Da die ARD in Folge der direkten Konkurrenz zum ZDF seinen Unterhaltungsanteil mittlerweile stark erhöht hatte, bot sich mit den dritten Programmen die Möglichkeit, Bildungs- und Minderheitenprogramme auszulagern. Die Dritten Programme wurden deshalb zunächst als Studiensender für den Bildungsauftrag konzipiert (z.B. Telekolleg). Ein weiterer Programmschwerpunkt lag in der regionalen Berichterstattung.

Ende der 60er Jahre: Vollversorgung mit Fernsehprogrammen in der BRD

Bereits in den 50er Jahren vollzog sich eine Umstrukturierung der Mediennutzung in den USA. Das große Kinosterben zu dieser Zeit wurde auf die Fernsehentwicklung zurückgeführt. Der wahre Grund liegt jedoch eher in der zunehmenden Umsiedlung der Bürger von den Großstädten in die Vorstädte. Hier gab es keine Kinos und die Bürger waren nicht bereit für einen Kinobesuch eine lange Autofahrt in Kauf zu nehmen.
Diese Entwicklung wurde in den 60er Jahren auch in der BRD festgestellt. Hier lag die Ursache vor allem in dem zusätzlichen Freizeitgewinn durch die Arbeitszeitverkürzung.

Die Kinos reagierten auf die neue Entwicklung und suchten sich neue Sparten. Es wurden neue Vorführungstechnologien wie z.B. Cinemascope eingeführt. Filme mit einem großen Staraufgebot und teuren Special Effects sollten das Kino zum Erlebnis machen und gegenüber dem biederen Fernsehen abgrenzen. Das Fernsehen sendete Mainstream, während das Kino mit Spartenprogrammen (Erotik, Gewalt, Action...) Erfolg hatte.

Durch die Konkurrenzsituation der beiden öffentlich-rechtlichen TV-Sender wurde das Programm den Zuschauerinteressen weiter angenähert. Zunächst gab es Absprachen zwischen den Sendern, wann Information und Unterhaltung gesendet werden sollten. Dazu wurden sogenannte Info- und Unterhaltungsleisten eingeführt. Bald stellte das ZDF fest, dass es eine höhere Zuschauerquote generieren kann, wenn es der Infoleiste der ARD ein Unterhaltungsprogramm entgegensetzte. Die Absprachen wurden daraufhin lockerer.

Zu dieser Zeit betrug die Zulieferung der dritten Programme zum ARD-Gemeinschaftsprogramm 6-7 %. Ab den 70er Jahren entwickelte sich das dritte Programm vom Bildungssender zum Vollprogramm mit erheblichem Unterhaltungsanteil. Der Bayerische Rundfunk nahm unter den dritten Programmen eine Sonderstellung ein. Bei kritischen politischen Diskussionen, Kabarett oder Theaterstücken schaltete er sich schon mal aus dem Gemeinschaftsprogramm aus und sendete stattdessen Volkstümliches.

Als sich Ende der 70er Jahre Satteliten- und Kabeltechnik allmählich zur Serienreife entwickelten und damit auch das Problem der Frequenzknappheit zu meistern schien, wurde die Diskussion um die private Organisation des Rundfunks wiederbelebt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1981 den privat organisierten Rundfunk ausdrücklich guthieß, war das ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Einführung des "dualen Systems" aus öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. 1984 startete das Ludwigshafener Kabelprojekt, dass es Zuschauern zum ersten Mal erlaubte, kommerzielle Fernsehsender (u.a. RTL und Sat 1) zu empfangen.
Allerdings machten die privaten Fernsehprogramme zu dieser Zeit noch einen sehr provisorischen Eindruck und fanden auch praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die technische Reichweite anfangs im unteren vierstelligen Bereich lag. Insbesondere der Sender RTL experimentierte zu dieser Zeit in provisorisch eingerichteten Studios mit oft nicht mehr als einer starren Kamera herum, während Sat 1 mit den Filmrechten der Kirchgruppe im Hintergrund teilweise schon recht attraktive Filme zeigen konnte.
Der Durchbruch der kommerziellen Fernsehsender kam Ende der 80er Jahre als zumindest in den Ballungsräumen die Zahl der Kabelanschlüsse erheblich gestiegen war und die Post auch terrestrische Frequenzen freigab, die zuvor den öffentlich-rechtlichen Sendern vorbehalten waren. Mit ihrem in erster Linie auf Unterhaltung ausgelegten Programm trafen sie auf eine interessierte Öffentlichkeit. Sie boten außerdem Programmformate an, die der Fernsehzuschauer zu dieser Zeit noch nicht aus dem Fernsehen kannte und erweckten auf diese Weise die Neugier des Publikums (z.B. Quiz- und Gameshows, Talkshows, Softsex usw.).